Willkommen an Bord!
Luxair bietet Reisenden mit Behinderung den bestmöglichen Service.
Dazu
- werden Flugkapitän und Kabinenchef vorab informiert, dass Behinderte an Bord sind, um Ihnen einen adäquaten Platz zuzuweisen.
- werden sowohl Kabinen- als auch Bodenpersonal informiert, um alle notwendigen individuellen Maßnahmen zu treffen, die in Hinblick auf die jeweilige Behinderung erforderlich sind (z.B. korrekte Sitzhaltung).
Aus Sicherheitsgründen werden Passagiere mit Behinderungen so im Flugzeug platziert, dass sich sowohl Bordpersonal als auch die anderen Passagiere frei bewegen können.
Die Mitnahme von Behinderten kann verweigert werden:
- aus Sicherheitsgründen (siehe Liste)
- wenn aufgrund der Größe des Flugzeugs der Einstig der behinderten Person nicht möglich ist
- Krankenbahren sind an Bord von Luxair-Flügen nicht zugelassen
- Wenn mehr als die vorgesehene Anzahl von Behinderten an Bord ist, muss sichergestellt sein, dass die behinderte Person von einer betreuenden Person begleitet wird
- Die Zahl der behinderten Personen an Bord darf diejenige derer, die diese Personen betreuen können, nicht übersteigen. Dies gilt sowohl für alleinreisende Behinderte wie auch Behinderten-Gruppen.
Aus Sicherheitsgründen werden nur angetriebene Rollstühle mit TROCKENBATTERIEN auf EM145/135 und Q400 akzeptiert.
Um Beschädigungen des Flugzeugs zu verhindern und die Sicherheit des Fluges zu gewährleisten, werden Elektrorollstühle (1 Stück pro Flug) nur als aufgegebenes Gepäck akzeptiert, unter der Voraussetzung, dass folgende Bedingungen erfüllt sind:
- Elektrorollstühle mit Trockenbatterien oder mit auslaufsicheren Batterien, gemäß den IATA und ICAO Gefahrengutvorschriften, werden dann als Frachtgut akzeptiert, wenn die Batterien abgeschlossen und die Batteriepole zur Vermeidung zufälliger Kurzschlüsse isoliert werden, und die Batterie sicher am Rollstuhl befestigt ist. Batterien werden als auslaufsicher angesehen, wenn sie die in den IATA und ICAO Gefahrengutvorschriften festgelegten Schwingungs- und Druckunterschiedstests ohne Austreten von Batterieflüssigkeit bestehen.
- Elektrorollstühle mit nicht auslaufsicheren Batterien können zur Beförderung zugelassen werden, wenn der Rollstuhl beim Beladen, der Unterbringung und Sicherung stets in senkrechter Position verbleibt. Hierbei muss die Batterie abgeschlossen und die Batteriepole zur Vermeidung zufälliger Kurzschlüsse isoliert werden. Die Batterie muss fest am Rollstuhl befestigt sein, und der Ort des Rollstuhls an Bord des Flugzeugs muss dem Kapitän mitgeteilt werden.
Wenn eine IATA Fluglinie einen Elektrorollstuhl mit nicht auslaufsicherer Batterie akzeptiert, der nicht in senkrechter Position geladen, untergebracht und gesichert werden kann, dann nur mit ausgebauter Batterie. Dann kann der Rollstuhl ohne Einschränkungen als aufgegebenes Gepäck befördert werden.
Die ausgebaute Batterie muss in einer stabilen Verpackung, wie nachstehend aufgeführt, transportiert werden:
- die äußere Verpackung muss absolut undurchdringlich für Batterieflüssigkeit sein und, um ein Umkippen zu vermeiden, fest mit einer Palette verbunden sein oder mit entsprechenden Befestigungsmitteln wie Gurte, Klammern oder Halterungen im Frachtraum gesichert sein. Sie darf nicht mit anderen Fracht- oder Gepäckstücken verbunden werden.
- die Batterien müssen gegen Kurzschlüsse geschützt sein, senkrecht in ihrer äußeren Verpackung sitzen und mit entsprechendem Absorptionsmaterial umgeben sein, das die gesamte Flüssigkeitsmenge aufnehmen kann, und
- die äußere Verpackung muss mit einer Paket-Orientierungsmarke mit der Aufschrift “Nassbatterie mit Rollstuhl” sowie mit einem Korrosionsaufkleber versehen sein. Es wird empfohlen, wenn möglich, nicht auslaufsichere Batterien durch auslaufsichere Batterien zu ersetzen oder mit auslaufsicheren Belüftungskappen zu versehen.
Für weitere Informationen steht Ihnen gerne unser Call-Center unter +352 2456 4242 zur Verfügung.